Privatpraxis
Naturheilkunde und Physiotherapie
Sigrun Mentjes
Privatpraxis
Naturheilkunde und Physiotherapie
Sigrun Mentjes
Honorar
Honorar
Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden naturheilkundliche Therapien oft von den jeweiligen Versicherungen übernommen. (Überprüfen Sie gegebenenfalls vorher ihre Versicherungsbedingen). Ich erstelle Ihnen dann eine Rechnung nach Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Wenn Sie eine physiotherapeutische Behandlung, in meiner Funktion als Heilpraktikerin erhalten, kann ich Ihnen auch eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker erstellen. Auch in diesem Fall läuft das ohne Rezept eines Arztes. Hier behalte ich mir auch in Ihrem Interesse vor, ausreichend Zeit für Diagnostik und Beratung einzuplanen und zu verwenden.
Sie können auch gerne mit einem Privatrezept vom Arzt für physiotherapeutische Therapien zu mir kommen. Sie bekommen dann eine Rechnung, die Sie, sofern Sie eine private Versicherung haben, einreichen können.
Auch für gesetzlich versicherte Patienten biete ich meine Leistungen privat an. Sie erhalten dann eine Rechnung oder Quittung von mir. Sprechen Sie vorher mit ihrer Krankenkasse. Im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes werden teilweise naturheilkundliche Behandlungen übernommen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Mein Honoraranspruch ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Sigrun Mentjes
Kirchstrasse 30
52499 Baesweiler